Der FÖRDErverein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. hat im Jahr 2018 in wenigen Einzelfällen durch die Übernahme von einem Teil der Anwaltskosten geholfen, dass Geflüchtete ihr Recht einklagen können. Leider fehlen ausreichende Spenden, um in den vielen uns bekannten Fällen des fehlenden Rechts für Geflüchtete bei fehlerhaften Asyl-Entscheiden des BAMF klagen zu können.