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Rechtshilfe in Einzelfällen

Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht, gegen einen fehlerhaften Behördenentscheid zu klaren. Doch bei Geflüchteten – vor allem alleinstehenden Minderjährigen – fehlt oft das nötige Geld, um juristischen Beistand (vor)finanzieren zu können. Schließlich werden die Kosten für ein Verfahren erst im nachhinein erstattet, wenn die Klage Erfolg hatte.

Der FÖRDErverein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. hat im Jahr 2018 in wenigen Einzelfällen durch die Übernahme von einem Teil der Anwaltskosten geholfen, dass Geflüchtete ihr Recht einklagen können. Leider fehlen ausreichende Spenden, um in den vielen uns bekannten Fällen des fehlenden Rechts für Geflüchtete bei fehlerhaften Asyl-Entscheiden des BAMF klagen zu können.